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Brain-Monster

Fabian Sengel
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Fabian Sengel

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Ausführlicher Hinweis und Link zur Datenschutzerklärung

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Emailadresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Disclaimer – rechtliche Hinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.10.2014 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers (Brain Monster/Fabian Sengel). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Uns erteilte Aufträge ohne vorheriges Angebot, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Post oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer Angebots Erstellung und Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Angeboten. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Post oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben. Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §823 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- / Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.

Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination § 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

BGV A12 Allgemeine Vorschriften §6 Koordinierung von Arbeiten
Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Person Weisungsbefugnis gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.

Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

Unsere Vergütung richtet sich nach unseren Angeboten oder der nachstehenden Vergütungsliste. Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil)Leistungen nicht erbracht worden sind. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Unternehmens die Stadt Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

Vergütungsliste(netto)

Alle Vergütungen gelten für einen 10 h Tag inklusive Pausen (mind. 1h) Überstunden werden mit 2/10 von der Tagespauschale vergütet.

Auf-, Abbauhelfer: 250,00€ zzgl. Anfahrt, Kost und Logis
Technischer Assistent mit FOH Aufgaben: 350,00€ zzgl. Anfahrt, Kost und Logis
Projektleitung: 550,00€ zzgl. Anfahrt, Kost und Logis

Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet. Reisetage bis zu 8 Std werden mit 50% der Tagespauschale berechnet, Reisetage über 8 Std werden mit einer vollen Tagesgage berechnet.

Auslagen / Spesen

Sollte der Auftragnehmer für produktionsbezogene Kosten für den Auftraggeber in Vorlage gehen, werden die Auslagen mit in der Rechnung erfasst und die Spesen nach Beleg abgerechnet zzgl. 20% des Gesamtbetrags. Zur Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege beigefügt.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsfrist ist im Normalfall 10 Tage.
Nach 14 Tagen, Zahlungserinnerung.
Nach 28 Tagen, 1.Mahnung und Verzugszinsen von 10%.
Nach 31 Tagen, 2. Mahnung Ankündigung zum Mahnbescheid.
Weitere Zinsen und Bearbeitungsgebühren behalten wir uns vor.

Stornierungen

Bei einer Stornierung 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% berechnet.
Bei einer Stornierung 2 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 75% berechnet.
Bei einer Stornierung 1 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale von 100% berechnet.

Verpflegung

Die Verpflegung wird vom Auftraggeber organisiert und die Kosten dafür getragen. Sollte sich das ändern werden die Spesen nach Beleg abgerechnet zzgl. 20% des Gesamtbetrags.
Ist auf einer Produktion keine Verpflegung verfügbar bzw. nicht geplant, so ist dies dem Auftragnehmer frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

Anfahrt & Übernachtung am Veranstaltungsort

Bei Anreise mit einem eigenen PKW werden 0,45 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet. Anreisen per DB (Eisenbahn) werden in der 2. Klasse ohne Rabatte abgerechnet. Anreisen per öffentlichen Nahverkehrsmittel werden laut Ticket abgerechnet. Bei der Gestellungen von Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbeteilungsanteils angestrebt. Dieser darf aber 500 Euro nicht übersteigen. Bei Anfahrt mit PKW werden Parkmöglichkeiten vom Auftraggeber organisiert und die Kosten dafür getragen. Sollte sich das ändern werden die Spesen nach Beleg abgerechnet zzgl. 20% des Gesamtbetrags.

Bei Veranstaltungen außerhalb Frankfurt am Main ist ein Hotelzimmer vorzusehen und wird vom Auftraggeber organisiert und die Kosten dafür getragen (Hotelbar, Minibar und Medien gehören nicht dazu). Sollte sich das ändern werden die Spesen nach Beleg abgerechnet zzgl. 20% des Gesamtbetrags.

Einzelzimmer wird vorausgesetzt. Im Normalfall wird ein Hotelzimmer mit Frühstück gebucht.

Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, auch die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der registrierte Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise jetzt oder in der Zukunft nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Ergänzungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle einer rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand 01.05.2018